Staatliche Förderung
Weiterbildungsmaßnahmen können u.a. gefördert werden, wenn:
• Arbeitnehmer/innen einen anerkannten Berufsabschluss haben
oder
• ein erlernter Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann
oder
• Sie mehr als vier Jahre lang eine an- oder ungelernte Tätigkeit ausgeübt haben.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die individuellen Möglichkeiten der Förderung!
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